BGH - Versäumnisurteil vom 07.09.2000 (VII ZR 183/99)
Die Revision hat im Umfang der Annahme Erfolg. Sie führt insoweit zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht erkennt die geltend gemachten Zinsen [...]