BGH - Urteil vom 23.11.2000 (VII ZR 242/99)
Der Kläger verlangt für Mängel bei Dachdeckerarbeiten von den Beklagten zu 1 und 2, den Architekten, sowie der Beklagten zu 3, der Erbin des Dachdeckers, Zahlung von 49.760,50 DM. Der Kläger übertrug den Beklagten zu 1 [...]