BayObLG - Beschluß vom 19.02.1999 (2Z BR 180/98)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Teileigentümer einer Anlage, die aus 93 Appartements und sechs weiteren Teileigentumseinheiten (Schwimmbad, Restaurant, zwei Praxen,. zwei Gewerbeeinheiten) besteht [...]