LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.07.2008 (4 Ta 260/08)
I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Aussetzung des Ausgangsverfahrens gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG. Die Beklagte des Ausgangsverfahrens ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Sie ist Mitglied des Zeitarbeitgeberverbandes [...]