BGH - Urteil vom 11.10.1996 (V ZR 3/96)
Die Parteien sind Grundstücksnachbarn in Wuppertal. Das Hausgrundstück des Klägers, F Straße 18, wird östlich von einer ebenfalls in seinem Eigentum stehenden, etwa 3 m breiten, Parzelle begrenzt, die er als Zuweg zu [...]