OLG Zweibrücken - Beschluss vom 07.12.2007 (2 WF 191/07)
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden ist. Ausweislich des unterschriebenen Empfangsbekenntnisses der Prozessbevollmächtigten [...]