OLG Köln - Beschluß vom 16.11.2001 (16 Wx 221/01)
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 43 Abs. 1 Ziff. 4, 45 Abs. 1 WEG, 27, 29, 20 Abs. 1, 22 Abs. 1 FGG), hat in der Sache jedoch nur insoweit Erfolg, als der Eigentümerbeschluss vom 14.06.1999 zu TOP 5.3. [...]