KG - Beschluss vom 14.05.2003 (24 W 341/01)
Die Beteiligten zu I., II. und IV. sind die Wohnungseigentümer der Anlage. Die Beteiligte zu III. ist die amtierende Verwalterin, der Beteiligte zu V. hat sein Verwalteramt nach einer angefochtenen Verwalterwahl nicht [...]