OLG Düsseldorf - 13.06.1991 (5 U 256/90)
Ein Gesamtschuldverhältnis ist danach anzunehmen, wenn die Baubeteiligten gegenüber dem Bauherrn oder einem Dritten (Nachbarn) außerhalb der Gewährleistung haften. Als Anspruchsgrundlagen kommen die §§ 823, 830, 840, [...]