OLG Köln - Beschluss vom 06.07.2016 (4 UF 41/16)
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 28.01.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Kindesmutter zu tragen. Der Verfahrenswert [...]