OLG Zweibrücken - Beschluss vom 31.10.2000 (3 W 199/00)
I. Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 45 Abs. 1 WEG, 29 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, 22 Abs. 1, 21 Abs. FGG). 1. Insbesondere ist [...]