BayObLG - Beschluß vom 07.09.1994 (RE-Miet 1/94)
II. 2. Der Senat faßt die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns (vgl. BayObLGZ 1989, 406, 409 = WuM 1989, 612) neu und beantwortet sie dahin, daß die Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle innerhalb [...]