BayObLG - Beschluß vom 28.09.2000 (2Z BR 55/00)
I. Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer aus vier Häusern bestehenden Anlage. In der Teilungserklärung vom 2.3.1977 erklärte der teilende Eigentümer und Bauträger, das Gebäude A sei zur [...]