OLG Hamburg - Beschluss vom 21.10.2002 (2 Wx 71/02)
1. Das Rechtsmittel des Antragstellers ist als sofortige weitere Beschwerde gemäß §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 WEG i.V.m. §§ 27 Abs. 1, 29 Abs. 1 FGG zulässig. Insbesondere lässt auch der Umstand, dass der Antragsteller [...]