LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.10.2008 (L 20 B 67/08 AS)
Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 05.05.2008 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Im Streit ist die Frage, ob bei Beendigung [...]