VGH Bayern - Beschluss vom 21.08.2020 (21 CS 20.1602)
I. Die Anhörungsrüge wird verworfen. II. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1. Die vom Antragsteller persönlich erhobene [...]