VGH Bayern - Beschluss vom 10.09.2020 (9 C 20.1538)
Die Beschwerde wird verworfen. Die von den Bevollmächtigten des Klägers in eigenem Namen eingelegte Beschwerde (§ 68 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), mit der eine Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht unter Nr. [...]