OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.11.2020 (12 E 635/20)
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 1.453,09 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Das [...]