BGH - Beschluss vom 18.11.2020 (XII ZA 23/20)
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2020 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Die Anhörungsrüge des Beklagten ist jedenfalls unbegründet. Der Senat hat bei seiner Entscheidung die [...]