BGH - Beschluß vom 09.06.1993 (XII ZB 3/93)
I. Die Eheleute F., Beteiligte zu 2 und 3, ihre Kinder, Beteiligte zu 4, 5 und 6, und die Beteiligten zu 7 und 8, Eltern des Beteiligten zu 3, sind Aussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, die am 21. Dezember 1990 [...]