LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.06.2008 (11 Ta 88/08)
I. Dem Kläger war mit Beschluss vom 19.03.2007 Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt worden, dass er keine eigenen Beiträge aus seinem Einkommen oder Vermögen zu leisten hatte. Auf Anforderung des [...]