BAG - Beschluss vom 02.11.2010 (5 AZR 456/10 (F))
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten zu tragen. 3. Der Streitwert bleibt auf 86,40 Euro festgesetzt. I. Der gemäß § 234 Abs. 1 Satz 2, § [...]