BSG - Beschluss vom 12.12.2023 (B 3 KR 10/23 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Januar 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I Das LSG hat [...]