OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 22.08.2006 (3 M 73/06)
I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Baustilllegungsverfügung des Antragsgegners. Sie sind Eigentümer eines im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 'Wohnen am G.' belegenen [...]