VGH Bayern - Beschluss vom 13.08.2020 (15 N 18.1602)
I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt. Das durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der [...]