OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.06.2020 (15 A 1110/19)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 783,20 Euro festgesetzt. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung [...]