SchlHOLG - Beschluss vom 26.04.2005 (15 WF 119/05)
Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff. ZPO zulässig und in vollem Umfang begründet. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass an die Prozesskostenhilfe begehrende Partei gezahltes [...]