VGH Bayern - Urteil vom 11.07.1996 (2 B 94.3480)
Der Kläger - Inhaber eines Kiesabbauunternehmens in F - ist Eigentümer des 4,3 ha großen Grundstücks Fl.Nr. 1025/2 der Gemarkung M, auf dem sich eine ältere Scheune sowie eine Halle befindet, die das Landratsamt F mit [...]