BVerwG - Beschluss vom 19.02.2019 (1 B 17.19)
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 28. Januar 2019 - BVerwG 1 B 72.18 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge hat jedenfalls keinen Erfolg. 1. Über die [...]