OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.05.2023 (1 E 54/23)
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Über die Streitwertbeschwerde entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 [...]