OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.06.2023 (4 E 436/23)
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.5.2023 geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.045,40 Euro festgesetzt. [...]