OLG Zweibrücken - Beschluss vom 20.12.2001 (3 W 276/01)
1. Die weitere Beschwerde ist gemäß § 27 Abs. 1 FGG statthaft und auch im übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 2, 29 Abs. 1 und 4, 69 g Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG). Die [...]