OLG Köln - Beschluß vom 30.07.2001 (25 UF 172/01)
Erstinstanzliche Beschlüsse unterliegen außerordentlicher Beschwerde, wenn sie die Ablehnung einer Sachentscheidung bedeuten, obwohl Entscheidungsreife vorliegt (vergl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 19 Rz 9 [...]