OLG Köln - Beschluß vom 13.07.2001 (16 Wx 127/01)
I. Der Beteiligte zu 1., der bei seiner Geburt den Familiennamen 'K.' erhielt, ist das im Jahre 1986 geborene Kind der Beteiligten zu 2. und 4., deren Ehe im Jahre 1991 geschieden wurde. Mit Wirkung zu 09.12.1994 wurde [...]