LSG Bayern - Urteil vom 16.10.2014 (L 13 R 556/09)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. April 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist die [...]