LSG Bayern - Urteil vom 30.10.2008 (L 14 R 868/06)
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 4. Juni 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der 1945 geborene Kläger, [...]