LSG Hamburg - Urteil vom 29.06.2017 (L 4 AS 33/16)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten um die Versagung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [...]