LSG Bayern - Beschluss vom 22.08.2017 (L 5 P 3/17 RG)
I. Die Anhörungsrüge der Klägerin vom 12.12.2016 gegen den Beschluss vom 17.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Mit Beschluss vom 17.11.2016 wurde der Antragstellerin [...]