LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.05.2024 (L 17 SB 209/19)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.03.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger [...]