OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.07.2007 (7 E 664/07)
Die Nutzungsuntersagung findet in § 61 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauO NRW ihre Rechtsgrundlage. Hiernach haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie [...]