OVG Nordrhein-Westfalen - Anerkenntnisurteil vom 23.11.2020 (4 E 716/20)
Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss und der Haftbefehl des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18.8.2020 sind wirkungslos. Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Nachdem [...]