BGH - Beschluss vom 22.02.2023 (IV ZR 216/21)
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 30.000 € festgesetzt (Rechtsmittel der Beklagten: 17.500 €; Anschlussrevision des Klägers: 12.500 €). 1. In Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) richtet [...]