OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.09.2022 (17 A 3319/20)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht begründet. [...]