BGH - Beschluss vom 19.05.2011 (IX ZB 27/10)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 25. Januar 2010 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zurückgewiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 232,05 [...]