LAG Köln - Beschluss vom 07.08.2008 (7 Ta 380/07)
Die zulässige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.10.2007, mit welchem ihm die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz verweigert wurde, ist begründet. Das [...]