LAG Niedersachsen - Urteil vom 30.09.2008 (13 Sa 640/08)
Der Kläger begehrt Überstundenvergütung für die Monate Januar bis August 2007. Die beklagte Gemeinde vertritt die Auffassung, sie habe die Arbeitszeit gemäß Anhang zu § 9 A. TVöD zulässig auf 46 Stunden und 45 Minuten [...]