OLG Köln - Beschluß vom 14.04.2000 (16 Wx 58/00)
Die form- und fristgerecht eingelegte weitere sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 43 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 1 WEG, 20, 22 Abs. 1, 27, 29 FGG). In der Sache hat sie keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung ist aus [...]