VGH Bayern - Beschluss vom 10.02.2009 (22 CS 09.116)
I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller zu 1, 2, 3 und 6 zu je ein Fünftel und die [...]