OLG Karlsruhe - Beschluß vom 03.03.1998 (2 WF 22/98)
Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte Beschwerde ist zulässig. Denn der Rechtsanwalt hat die Beschwerde nicht in eigenem Namen - dies wäre unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß v. [...]