BGH - Beschluß vom 19.07.2007 (IX ZR 201/04)
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO), jedoch unzulässig (§ 26 Nr. 8 EGZPO), weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt. In allen [...]